Allgemeine Geschäftsbedingungen der MASA Institute GmbH
(STAND: Oktober 2019)
1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") finden auf alle Aufträge und Verträge zwischen der MASA Institute GmbH ("Auftragnehmer") und dem Auftraggeber ("Auftraggeber") Anwendung. Die AGB gelten durch widerspruchslose Annahme des Angebots des Auftragnehmers oder – in Falle eines Onlineauftrags – durch Bestätigung der AGB im Rahmen des Onlinebestellvorgangs als vereinbart.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die den AGB des Auftragnehmers entgegenstehen oder davon abweichen, werden nicht Gegenstand der Vereinbarung, es sei denn, ihre Anwendbarkeit wird durch den Auftragnehmer ausnahmsweise schriftlich bestätigt.
1.3 Vorliegende AGB gelten auch für zukünftige Aufträge und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem einzelnen Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG / VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.1 Ein von einem Auftraggeber erteilter Auftrag ist für den Auftragnehmer erst verbindlich, wenn und soweit der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich, d.h. per Brief, Fax oder E-Mail, gegenüber dem Auftraggeber bestätigt.
2.2 Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber verschickt der Auftragnehmer eine Zugangsbestätigung. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Auftrags dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Auftragsbestätigung nach Ziffer 2.1 verbunden werden.
3. WIDERRUF
3.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann er seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist zu Beweiszwecken in Textform gegenüber der MASA Institute GmbH, Friedrichstr. 3-4, D-37073 Göttingen oder per E-Mail an info@masa-institute.de, zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Erlöschen des Widerrufsrechts das Probenmaterial des Auftraggebers entgegenzunehmen und mit der Durchführung der vertragsgemäßen Leistung zu beginnen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Auftraggeber seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung des Auftragnehmers sein Widerrufsrecht verliert.
4. LEISTUNGEN
4.1 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts. Der Auftragnehmer wird seine vertragsgemäßen Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Vorschriften ausführen.
4.2 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung wird bei Auftragserteilung vom Auftraggeber schriftlich festgelegt. Die Erbringung von Teilleistungen ist möglich.
5. LIEFERFRIST
5.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, die Auftragsergebnisse, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, spätestens dreißig (30) Tage nach Übergabe des Probenmaterials und Erlöschen des Widerrufsrechts dem Auftraggeber schriftlich, d.h. per Brief, Fax oder E-Mail, zur Verfügung zu stellen.
5.2 Ein Lieferverzug tritt frühestens mit Mahnung, nicht jedoch vor Ablauf von sechs (6) Wochen nach Übergabe des Probenmaterials und Erlöschen des Widerrufsrechts ein.
5.3 Lieferverzögerungen sind dem Auftraggeber fernmündlich oder schriftlich mitzuteilen.
5.4 Der Auftragnehmer kann innerhalb von zehn (10) Tagen nach Übergabe des Probenmaterials ohne Angaben von Gründen kostenfrei die Untersuchung der Proben ablehnen.
6. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
6.1 Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Lieferung der Materialprobe an den Auftragnehmer.
6.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungs- und sachgemäßen Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte, Informationen und Unterlagen vollständig, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf sämtliche Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten.
6.4 Kommt der Auftraggeber den Verpflichtungen in Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 nicht nach, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko der Ausführung des Auftrags, soweit den Auftragnehmer kein Mitverschulden trifft.
7. GEHEIMHALTUNG / URHEBERSCHUTZ
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Ergebnisse, die er im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung erzielt, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und diese ohne Zustimmung des Auftraggebers weder zu veröffentlichen noch Dritten gegenüber offenzulegen.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten.
7.3 Der Auftragnehmer ist befugt, von den ihm im Rahmen der Auftragserteilung zur Verfügung gestellten und zur Einsicht überlassenen oder zur Auftragsdurchführung übergebenen schriftlichen Unterlagen, Ablichtungen zu fertigen.
7.4 Der Auftragnehmer behält sich sämtliche Urheberrechte an den von ihm erbrachten Dienstleistungen ausdrücklich vor.
7.5 Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags erstellte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
7.6 Das vom Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistung erstellte Gutachten ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und darf ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden. Das jeweilige Gutachten genießt Urheberschutz und wird ausschließlich für den Auftraggeber und zur Beantwortung der jeweils im Gutachten angegebenen Fragestellung erstellt. Eine anderweitige Verwendung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Das Gutachten begründet keinen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB oder dessen analoger Anwendung.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2 Für die Berechnung der Leistungen des Auftragnehmers wird die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung geltende Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.
8.3 Die Vergütungsgrundlage richtet sich nach dem jeweils aktuellen Angebot des Auftragnehmers, das dem Auftraggeber vorab übersandt wird.
8.4 Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Zahlung per PayPal wird der Auftraggeber direkt zu PayPal weitergeleitet.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Soweit der Auftragnehmer Dienstleistungen erbringt, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistung schuldet und es ausschließlich im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, Entscheidungen zu treffen, die sich aus der erbrachten Dienstleistung ergeben.
9.2 Der Auftragnehmer führt die Dienstleistung nach den im Vertrag vereinbarten Methoden und nach bestem Wissen und Gewissen durch.
9.3 Mängel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung sind innerhalb einer Frist von acht (8) Werktagen nach Lieferung der Leistung zu beanstanden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Leistung als ordnungsmäßig erbracht.
9.4 Ist die Leistung des Auftragnehmers nachweislich mit Mängeln behaftet, ist dem Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Nachbesserung (nochmalige Durchführung der Leistung) zu geben. Hierzu ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer erneut eine Probe des gleichen Materials unentgeltlich und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
10. HAFTUNG
10.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Ein Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.
11. EIGENTUM AN MATERIALPROBEN
11.1 Materialproben, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Durchführung der Leistung zur Verfügung gestellt werden, gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.
11.2 Die zur Verfügung gestellten Materialproben werden im Rahmen der Leistungserbringung verbraucht bzw. in ihrer Existenz verändert und/oder vernichtet. Die Materialproben sind nach Durchführung der Leistung nicht an den Auftraggeber zurückzugeben. Dem Auftraggeber stehen hieraus keine Ersatzansprüche zu.
11.3 Sollte eine Materialprobe vor Abschluss der Leistungserbringung ihre Tauglichkeit zur Durchführung der Leistung verlieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer unverzüglich eine Probe des gleichen Materials unentgeltlich und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
12. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
12.1 Für diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
12.2 Ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Göttingen.
12.3 Erfüllungsort (auch für Zahlungsverpflichtungen) ist der Sitz des Auftragnehmers.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der besseren Orientierung und sind für Inhalt und Auslegung der AGB ohne Bedeutung.
13.2 Soweit in diesen AGB nicht anderweitig bestimmt, sind Geldbeträge, die aufgrund dieser AGB an einem bestimmten Fälligkeitstag geschuldet sind und nicht an diesem Tag gezahlt werden, in Höhe der nicht gezahlten Beträge mit einem Zinssatz von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank i.S.d. § 247 Abs. 1 BGB ab dem Fälligkeitstag (einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung (einschließlich) auf der Grundlage der verstrichenen Tage und eines 360-Tage-Jahres zu verzinsen.
13.3 Soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB bereits erteilt, können Rechte und Pflichten aus diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
13.4 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, ist keine Partei berechtigt, mit eventuellen Ansprüchen oder Forderungen gegen Ansprüche oder Forderungen einer anderen Partei aus diesen AGB aufzurechnen oder die Er-füllung von Ansprüchen oder Verpflichtungen aus diesen AGB unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht zu verweigern, es sein denn, die Ansprüche oder Rechte der Partei, die sich auf das Zurückbehaltungsrecht beruft, wurden schriftlich von der betroffenen anderen Partei anerkannt oder sind durch rechtskräftiges Urteil festgestellt worden.
13.5 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, werden in diesen AGB keine Rechte zugunsten Dritter oder im Wege der Schutzwirkung zugunsten Dritter gewährt.
13.6 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB (einschließlich der Änderung dieser Bestimmung selbst) bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form (z.B. notarielle Beurkundung) erforderlich ist. Dies gilt auch für einen einseitigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und/oder undurchsetzbaren Bestimmung, gilt zwischen den Parteien diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen und/oder undurchsetzbaren Bestimmung bzw. verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die AGB ohne Absicht des Auftragnehmers lückenhaft sind.